Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Steuerberatern und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Steuerberaterkammer Hamburg (gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG).
Angabe gemäß §§ 36, 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):
Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.